Menu Close

FAQ

Warum werde ich nicht für 10 Minuten behandelt,
wenn ich zu spät komme???
Warum werde ich nicht für 10 Minuten behandelt,
wenn ich zu spät komme???

GKV Kassen schreiben eine mind. Behandlungszeit von 15 Minuten vor. Somit begingen wir hier einen Vertragsverstoß. Wenn ein Kunde darauf besteht, im Rahmen der Präventivbehandlung / Selbstzahlerleistungen nur 10 Minuten behandelt zu werden anstatt eine Ausfallrechnung zu erhalten, dann ist das ok, da hier der „Zahler“ der Kunde selber ist.

Warum muss ich meinen Termin 24 Stunden vorher absagen? Warum muss ich meinen Termin 24 Stunden vorher absagen?

Diese Zeit ist notwendig, um den freigewordenen Termin wieder neu an andere Patienten/ Kunden zu vergeben.

Was geschieht,
wenn ich meinen Termin nicht 24 Stunden vorher absage?
Was geschieht,
wenn ich meinen Termin nicht 24 Stunden vorher absage?

Wenn Sie einen Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher absagen, kann Ihnen die Behandlung gemäß § 615 BGB privat in Rechnung gestellt werden, obwohl Sie diese nicht wahrgenommen haben.

Die Höhe der Ausfallgebühr bemessen wir nach der Vergütung, die wir eigentlich von der Krankenkasse für diese Behandlung bekommen hätten.

Warum muss ich etwas zuzahlen? Warum muss ich etwas zuzahlen?

Jeder Versicherte über 18 Jahren ist grundsätzlich zuzahlungspflichtig. Der anfallende Betrag (10 Euro Rezeptgebühr + 10-prozentiger Anteil der Behandlungskosten) wird mit der ersten physiotherapeutischen Behandlung fällig.

Der Physiotherapeut wird Ihnen darüber eine Quittung ausstellen. Ausgenommen von der Zuzahlung sind Schwangere, deren Beschwerden aufgrund der Schwangerschaft entstanden sind sowie Patienten mit einem Befreiungsausweis

Die Private Krankenkasse sagt,
Sie sind zu teuer und übernimmt nicht alles!
Die Private Krankenkasse sagt,
Sie sind zu teuer und übernimmt nicht alles!

Verbindliche Vorgaben für die Vergütung physiotherapeutischer Heilbehandlungsmethoden gibt es nicht. Die derzeit gültigen Preise hängen stehts in der Praxis aus.

Meine Therapeuten bilden sich regelmäßig nach den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung fort. Sie arbeiten alle auf einem qualitativ sehr hohem Niveau.

Unsere Behandlungszeit für PV Patienten liegt bei 30 Minuten (inkl. der Aus- und Ankleidezeit).

Ferner bieten wir moderne Praxisräume, ein QM- geführtes strukturelles System, sowie Rezeptionskräfte, die den organisatorischen Ablauf verwalten und führen.

Warum werden die Ausfallrechnungen noch am selben Tag verschickt? Warum werden die Ausfallrechnungen noch am selben Tag verschickt?

In dem Zeitintervall, in der die eigentliche Behandlung stattgefunden hätte, prüft der Therapeut das Vorliegen eines vorherigen versäumten Termins und druckt sofort die Rechnung aus.

Wie setzt sich die Rezeptgebühr zusammen? Wie setzt sich die Rezeptgebühr zusammen?

Der anfallende Betrag (10 Euro Rezeptgebühr + 10-prozentiger Anteil der Behandlungskosten) wird mit der ersten physiotherapeutischen Behandlung fällig.

Warum bekomme ich eine Ausfallrechung
und darf den Termin nicht einfach unterschreiben?
Warum bekomme ich eine Ausfallrechung
und darf den Termin nicht einfach unterschreiben?

Mit der Unterschrift quittiert der Patient, dass eine PT- Behandlung stattgefunden hat. Der Therapeut täuscht Behandlungen vor, die gar nicht stattgefunden haben und beginge somit Betrug.

Wie lange dauert eine Behandlung? Wie lange dauert eine Behandlung?

Die sogenannte Regelbehandlungszeit für eine Maßnahme der Physiotherapie ist in der Leistungsbeschreibung festgehalten. Jeder Therapeut muss sich bei Verordnungen für gesetzlich Versicherte daran halten. Für eine allgemeine Krankengymnastik hat der Physiotherapeut in der Regel einen Spielraum zwischen 15 und 25 Minuten. In diesen Zeitrahmen fallen neben der Durchführung der eigentlichen Therapieleistung u. a. auch das Aufstellen des individuellen Behandlungsplans, Hilfestellungen beim An-und Ausziehen sowie das Ausstellen der Verlaufsdokumentation und ggf. der Mitteilung an den verordnenden Arzt.

Was muss ich mitbringen? Was muss ich mitbringen?

Ein großes Handtuch für die Behandlungsliege, die Heilmittelverordnung, wenn vorhanden, den Befreiungsausweis.

Bis wann muss meine Heilmittelverordnung begonnen werden und was passiert, wenn ich die Behandlung einmal unterbrechen muss? Bis wann muss meine Heilmittelverordnung begonnen werden und was passiert, wenn ich die Behandlung einmal unterbrechen muss?

Ab dem 01.01.2021 gilt:

Grundsätzlich muss die Verordnung innerhalb von 28 Kalendertagen begonnen werden. Es sei denn, der Arzt kreuzt das Feld, dringender Behandlungs­bedarf an, dann gilt die 14 Tage Frist.

Änderungen sind darüber hinaus nicht mehr möglich.

Da es immer einmal vorkommen kann, dass die Behandlung unterbrochen werden muss, darf die Verordnung ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Kalendertage unterbrochen werden.

Sollte die Unterbrechung länger andauern, wird der Therapeut aufgrund Ihrer Kassenzugehörigkeit prüfen, ob die Verordnung mit einer entsprechenden Begründung (z. B. Krankheit oder Urlaub) weiterhin gültig ist oder ob Sie sich erneut beim Arzt vorstellen müssen, um eine neue Verordnung zu bekommen.

Was ist zu tun, wenn ein Rezept falsch ausgestellt wurde? Was ist zu tun, wenn ein Rezept falsch ausgestellt wurde?

Der Physiotherapeut muss prüfen, ob die Heilmittelverordnung korrekt ausgefüllt worden ist.

Daraufhin entscheidet sich, ob Sie den verordnenden Arzt nochmals kontaktieren müssen. Für diesen Fall wird der Therapeut Ihnen ggf. eine kurze Information über die erforderlichen Änderungen mitgeben, sodass Sie Ihre Behandlung nach der notwendigen Korrektur mit der aktualisierten Verordnung beginnen können. Manche Änderungen können auch im Laufe der Behandlung erst eingeholt werden. Wann diese Möglichkeit besteht, kann Ihnen ebenfalls der Physiotherapeut bzw. unsere Rezeptionskraft beantworten.

Der HeilM-RL der Vertragsärzte wurde eine Anlage 3 hinzugefügt, welche die Änderungsoptionen bei fehlenden oder fehlerhaften Angaben auf Verordnungen wie folgt regeln soll.

Folgende Angaben dürfen nur durch den Arzt mit Arztunterschrift und Datumsangabe geändert oder ergänzt werden:

  • Personalienfeld
  • Hausbesuch auf „ja“
  • Dringlicher Behandlungsbedarf
  • Fehlende Anzahl der Behandlungseinheiten
  • Heilmittel fehlt oder passt nicht zur Diagnosegruppe
  • Diagnosegruppe
  • Diagnose

Folgende Angaben dürfen durch den Leistungserbringer nach Rücksprache und im Einvernehmen mit dem verordnenden Arzt eigenständig geändert oder ergänzt werden:

  • Therapiebericht
  • Einzel- auf Gruppentherapie
  • Ggf. ergänzende Angaben zum Heilmittel (z. B. „Doppelbehandlung“ oder Spezifizierungen wie „Bobath“)
  • Frequenz
  • Leitsymptomatik

Folgende Angaben dürfen durch den Leistungserbringer nach Information an den Arzt eigenständig geändert oder ergänzt werden:

  • Heilmittelbereich
  • Überschreitung Behandlungseinheiten
  • Gruppen- auf Einzeltherapie